Aktuelles

Stellungnahmen des vkm zum neuen ARRG und MVG des DW Hessen+

Nachdem die Entwürfe zu einem gemeinsamen Arbeitsrechtsregelungsgesetz sowie eines Mitarbeitervertretungsgesetzes für das zukünftige DW Hessen+ (Arbeitstitel) vorliegen hat der vkm zu beiden Entwürfen Stellung genommen. Den Wortlaut der Stellungnahmen können Sie hier einsehen:

 

Stellungnahme des vkm Hessen Nassau zum Entwurf des Arbeitsrechtsregelungsgesetz (ARRG) vom 15.11.2011 für das DW Hessen

 

Stellungnahme der Dienstnehmervertreterinnen und Vertreter des vkm Hessen Nassau in der Arbeitsrechtlichen Kommisssion zum Entwurf des Mitarbeitervertretungsgesetzes (MVG-E)  vom 15.11.2011 DW Hessen

 

Beschluss des Verbandstags 2011

Pressemitteilung zum „Dritten Weg“ in der EKHN

 

Auf seiner Mitgliederversammlung forderte der Verband kirchlicher

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau und des Diakonischen Werkes in Hessen und Nassau (vkm) die Kirchenleitung auf, die Voraussetzungen der Dienstgemeinschaft, wie sie der „Dritte Weg“ verlangt, wieder herzustellen. Dazu ist die Parität zwischen Dienstgebern und Dienstnehmern in der Arbeitsrechtlichen Kommission eine Voraussetzung. Der vkm hat derzeit als Interessenvertretung der Mitarbeitenden in Kirche und Diakonie fünf Mitglieder plus fünf Stellvertretungen in diese Kommission entsandt. Nachdem die Gewerkschaft ver.di ihre Mitglieder aus der Arbeitsrechtlichen Kommission abberufen hat, entstand die Disparität.

 

Eine Verhandlung auf „gleicher Augenhöhe“ verlangt nicht nur paritätische Besetzung der Kommission, sondern insbesondere auch eine ständige juristische Begleitung der Dienstnehmerseite, genügend Zeit zur Vorbereitung für die Dienstnehmervertreter, die für die Arbeitsrechtliche Kommission freigestellt werden und einen Sachmitteletat. Ohne diese Voraussetzungen ist der „Dritte Weg“ nicht weiter beschreitbar.

Der vkm weiß sich damit auch in Übereinstimmung mit der Stellungnahme der Präses der EKD; Karin Göring-Eckhardt. Sie unterstreicht ausdrücklich, dass der Dritte Weg das angemessene Verfahren auf der Grundlage des verfassungsrechtlich gewährleisteten Selbstbestimmungsrechtes der Kirch ist und dabei bewusst auf Arbeitskampfmaßnahmen wie Streik und Aussperrung verzichtet. Sie führt aus: „Prägend für diesen „Dritten Weg“ sind die Prinzipien der paritätischen Besetzung, der Partnerschaft und der Gleichberechtigung der Mitarbeiter- und Dienstgeber.

 

Die Mitgliederversammlung des vkm stellte klar, dass sich der vkm nicht weiter am „Dritten Weg“ beteiligen wird, wenn die Forderungen nicht erfüllt werden.


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